Be­le­gungs­rech­te – Be­zu­schus­sung

Belegungsrechte – Bezuschussung

Auch ohne Betriebskindergarten können sich Arbeitgeber in vielen Formen für eine gute, flexible und verlässliche Kinderbetreuung engagieren. Dabei kann oft zu großen Teilen auf die Leistungen der öffentlich finanzierten Kinderbetreuung zurückgegriffen werden, so dass sich für die Unternehmen ein günstiges Verhältnis zwischen Kosten und Leistungen ergibt. Möglich ist beispielsweise der Erwerb von Belegungsrechten in einer bestehenden Elbkinder-Kita in Nachbarschaft Ihres Firmenstandortes. Das ist dann das 'Partnerkita-Modell', das besonders auch für die Absicherung von Betreuungsbedarfen zu ungewöhnlichen Zeiten geeignet ist. Derzeit (Stand 7/2019) sind unsere Kapazitäten jedoch leider durch die hohen Nachfragen vieler Firmen erschöpft. Wir informieren an dieser Stelle, wenn sich wieder Möglichkeiten ergeben.

Wenn ein Unternehmen keine Betriebskita gründen möchte, seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Kinderbetreuung aber dennoch unterstützen möchte, kann es auch Zuschüsse zu einer privat finanzierten Betreuung in unseren Kitas bezahlen. Privat finanzierte Betreuung können Eltern dann in Anspruch nehmen, wenn sie keinen öffentlich geförderten Gutschein bzw. keinen Gutschein in der gewünschten Höhe haben.