Impressum
Elbkinder Vereinigung Hamburger Kitas gGmbH
Handelsregister Nr. HRB 89795
Registergericht: Amtsgericht Hamburg
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE 232832946 B
Oberstraße 14 b, 20144 Hamburg
Tel. 040-42109-0
Aufsichtführende Behörde und Erteilung der Betriebsgenehmigung:
Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) - Hamburg
Geschäftsführung (und verantwortlich für die Website):
Christine Schaerffer, Dr. Katja Nienaber
Kontakt, Redaktion und Administration: Katrin Geyer / k.geyer@elbkinder-kitas.de
Gestaltung: Carsten Kudlik, Lothar Ruttner, www.kudlik-ruttner.de
Für Logo, Bilder und Illustrationen dieser Website haben die Elbkinder das ausschließliche Copyright. Das Logo ist eine eingetragene Wort-Bild-Marke und darf nicht kopiert oder anderweitig verwendet werden!
Responsive-Webdesign, Content-Management-System,
Webanwendung, Content Management sowie Entwicklung des Kita-Finders:
Internetagentur
CONVOTIS Lübeck GmbH
Niels-Bohr-Ring 15 · D-23568 Lübeck
Telefon +49 (0)451-6131 0 · Fax +49 (0)451-6131 333
E-Mail: info-luebeck@convotis.com
Fotos: Wolfgang Huppertz, Hamburg, www.wolfganghuppertz.de ; Martin Arnold, Hamburg, www.herrrarnold.de , Gaby Ahnert, Bremen, www.gabyahnert.de ; Rita Bleschoefski, Hamburg, www.web-loggia.de ; Bente Stachowske, Hamburg, www.bentestachowske.de ; Kita-Fotoarchive
Hinweis zu externen Links:
Vereinzelt finden Sie auf unseren Seiten Querverweise auf Internet-Seiten anderer Anbieter. Wir wählen diese Seiten sorgfältig aus, können aber natürlich ihre Inhalte nicht laufend auf mögliche Veränderungen überprüfen.
Daher geben wir folgenden Hinweis:
Das Unternehmen Elbkinder Vereinigung Hamburger Kitas gGmbH ist als Diensteanbieter nach § 8 Abs. 1 Teledienstgesetz für die eigenen Inhalte, die sie zur Nutzung bereithält, nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich. Von diesen eigenen Inhalten sind Querverweise ("Links") auf die von anderen Anbietern bereitgehaltenen Inhalte zu unterscheiden. Für diese fremden Inhalte ist das Unternehmen Elbkinder- Vereinigung Hamburger Kitas gGmbH nur dann verantwortlich, wenn es von ihnen (d.h. auch von einem rechtswidrigen bzw. strafbaren Inhalt) positive Kenntnis hat. Bei "Links handelt es sich allerdings stets um "lebende" (dynamische) Verweisungen. Die Elbkinder Vereinigung Hamburger Kitas gGmbH haben bei der erstmaligen Verknüpfung zwar den fremden Inhalt daraufhin überprüft, ob durch ihn eine mögliche zivilrechtliche oder strafrechtliche Verantwortlichkeit ausgelöst wird. Das Unternehmen ist aber nicht verpflichtet, die Inhalte, auf die es in seinem Angebot verweist, ständig auf Veränderungen zu überprüfen, die eine Verantwortlichkeit neu begründen könnten. Wenn das Untrenehmen feststellt oder von anderen darauf hingewiesen wird, dass ein konkretes Angebot, zu dem es einen Link hergestellt hat, eine zivil- oder strafrechtliche Verantwortlichkeit auslöst, wird es den Verweis auf dieses Angebot aufheben.
Das Elbkinder-Hinweisgebersystem:
Die Elbkinder als Hamburgs größter Träger von Kindertagesstätten haben sich zu klaren Grundsätzen verpflichtet. Unser Handeln ist bestimmt durch Aufrichtigkeit, Transparenz, Respekt sowie durch die Einhaltung von Gesetz und Regelungen wie beispielsweise unserem Verhaltenskodex. Um die Gefahr von Schäden für die Elbkinder, unsere Mitarbeitenden und unsere Geschäftspartner rechtzeitig abwenden zu können, muss ein Fehlverhalten frühzeitig erkannt werden. Hierfür haben Mitarbeitende, Geschäftspartner oder sonstige Dritte die Möglichkeit, Hinweise über mutmaßliches Fehlverhalten oder Verstöße vertraulich zu melden. Im Rahmen unseres Compliance-Management-Systems haben wir hierfür ein Hinweisgebersystem eingerichtet, welches den größtmöglichen Schutz für Hinweisgeber und Betroffene garantiert. Als Hinweisgeber sorgen Sie dafür, dass die Spielregeln, die für alle gelten müssen, auch von allen eingehalten werden und so ein faires Miteinander gewährleistet wird. Das Hinweisgebersystem dient also nicht der Überwachung der Mitarbeitenden, sondern allein der Aufklärung von schwerwiegendem Fehlverhalten zu Lasten des Betriebes und der Mitarbeitenden.
Darüber hinaus dient das Hinweisgebersystem der Abgabe von Hinweisen zu menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken und Verletzungen menschenrechts- oder umweltbezogener Pflichten im Geschäftsbereich der Elbkinder sowie entlang der Lieferkette. Damit fungiert das Hinweisgebersystem auch als Beschwerdeverfahren gemäß Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG).
Wer nimmt den Hinweis entgegen?
Hinweise auf (mutmaßliche) Verstöße können einem neutralen, externen Ombudsmann gemeldet werden. Hierfür wurde die Vertrauensstelle der Hamburger Wirtschaft - Pro Honore e.V. - beauftragt. Als Vertrauensanwalt fungiert der Leiter der Vertrauensstelle, Herr Dr. Passarge.
Was kann dem Vertrauensanwalt mitgeteilt werden und was nicht?
Der Vertrauensanwalt ist keine allgemeine Beschwerdestelle. Vielmehr ist er Ansprechpartner für vertrauliche Hinweise, die sich beziehen auf:
- unternehmensbezogene Straftaten, also Straftaten der Elbkinder-Mitarbeitenden, die im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für das Unternehmen stehen (z.B. Betrug, Korruption, Kartellverstöße, Unterschlagung, Untreue, Diebstahl, Verrat von Geschäftsgeheimnissen), oder
- sonstige Formen unzulässiger Geschäftspraktiken oder
- Missstände im Unternehmen, die Gefahren für Leib oder Leben bzw. erhebliche Sachschäden herbeiführen oder die Reputation des Unternehmens erheblich beeinträchtigen können, sowie
- menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken und Verletzungen menschenrechts- oder umweltbezogener Pflichten im Geschäftsbereich der Elbkinder sowie entlang der Lieferkette.
Nicht in die Zuständigkeit des Vertrauensanwaltes fallen z.B.:
- Elternbeschwerden – diese sind direkt an die jeweilige Kita bzw. Regionalleitung zu richten
- Kindeswohlgefährdung – Hinweise sind an die jeweilige Kita, staatliche Stellen bzw. das Jugendamt zu richten
- Allgemeine Beschwerden und Feedback – diese sind direkt an die jeweilige Kita bzw. Regionalleitung zu richten
- Sonstige Personalfragen (z.B. zu Diskriminierung, Gesundheit, Sicherheit, etc.) – diese sind an Vorgesetzte, Personalabteilung, Arbeitssicherheit oder die sonst zuständige Stelle zu richten
Welche Informationen sollte der Hinweis enthalten?
Damit Hinweise angemessen bearbeitet und untersucht werden können, ist es wichtig, dass diese so konkret wie möglich sind. Hilfreich ist, wenn bei der Meldung die „fünf W-Fragen“ berücksichtigt werden:
- wer?
- was?
- wann?
- wie?
- wo?
Was macht der Vertrauensanwalt mit dem eingegangenen Hinweis?
Erhält der Vertrauensanwalt einen Hinweis, so führt er eine erste Plausibilitätskontrolle durch und nimmt zu diesem Zweck ggf. Kontakt zum Hinweisgeber auf. Danach leitet er den Hinweis verbunden mit einer ersten Einschätzung an die Compliance-Beauftragten der Elbkinder weiter, damit der Fall genauer überprüft werden kann.
Die mitgeteilten Hinweise werden nur weitergegeben, soweit eine Freigabe durch den Hinweisgeber erfolgt und auch nur im freigegebenen Umfang (z.B. ohne Angabe der Identität des Hinweisgebers oder unter Ausschluss bestimmter Details).
Dabei gilt für betroffene Mitarbeitende selbstverständlich erst einmal die Unschuldsvermutung.
Wie wird der Schutz des Hinweisgebers gewährleistet?
Die Elbkinder sowie der beauftragte Vertrauensanwalt gewährleisten uneingeschränkte Vertraulichkeit für die gesamte Kommunikation. Dies umfasst sowohl die Identität als auch die mitgeteilten Informationen. Die Arbeitgeberin hat keinen Zugriff auf Hinweise an den Vertrauensanwalt. Zu diesem Zweck haben die Elbkinder auf sämtliche vertraglichen und gesetzlichen Auskunftsansprüche gegenüber dem Vertrauensanwalt unwiderruflich verzichtet, soweit der Hinweisgeber keine Freigabe erteilt hat. Die Unternehmensleitung der Elbkinder garantiert jedem gutgläubigen Hinweisgeber, dass dieser wegen der Abgabe seines Hinweises nicht diskriminiert, gemaßregelt, sanktioniert oder sonst benachteiligt wird. Wir versichern jedem Hinweisgeber zudem, dass wir ihn im Rahmen unserer Möglichkeiten vor Repressalien Dritter schützen werden.
Dazu sind die Compliance-Beauftragten der Elbkinder unparteiisch, unabhängig, an Weisungen nicht gebunden und zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Können Hinweise auch anonym abgegeben werden?
Aufgrund der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht und ergänzender vertraglicher Vereinbarungen ist der Vertrauensanwalt in der Lage, die Identität des Hinweisgebers auf dessen Wunsch hin geheim zu halten, auch gegenüber der Arbeitgeberin. Die Abgabe anonymer Hinweise ist also grundsätzlich möglich. Dabei ist zu bedenken, dass dies oftmals nicht zweckmäßig ist, da anonyme Hinweise die Aufklärung des Falles erschweren, weil Rückfragen nicht möglich sind. Aufgrund der uneingeschränkten Verschwiegenheitspflicht besteht objektiv gesehen auch kein Bedarf für die Abgabe anonymer Hinweise.
Was geschieht bei unbegründeten Verdachtsmomenten?
Die Abgabe von Hinweisen, auch bei unklarer Verdachtslage, ist ein vorbildliches, couragiertes und loyales Verhalten, das nichts mit Denunziation zu tun hat. Dies gilt selbst dann, wenn sich ein gutgläubig abgegebener Hinweis nach einer gründlichen Überprüfung als unbegründet herausstellen sollte.
Gutgläubig ist ein Hinweisgeber, wenn er Anhaltspunkte für Missstände wahrgenommen hat und einen Verdacht für das Vorliegen einer Straftat für berechtigt hält. Es steht der Gutgläubigkeit nicht entgegen, wenn sich ein solcher Verdacht später als unbegründet herausstellen sollte. Oft ist eine rechtliche Bewertung sehr komplex und ein zunächst begründeter Verdacht kann sich bei genauerer Prüfung als unbegründet herausstellen. Aber auch ein Verhalten, bei dem man ein Störgefühl hat, kann sich bei gründlicher Betrachtung tatsächlich als rechtswidrig herausstellen.
Wer jedoch vorsätzlich wider besseres Wissen falsche Hinweise gibt, oder bewusst entlastende oder sonst wesentliche Informationen verschweigt, um einen anderen ungerechtfertigt zu belasten, handelt bösgläubig. Dies wird nicht geduldet und hat strafrechtliche sowie arbeitsrechtliche Konsequenzen.
Wie erreichen Hinweise den Ombudsmann?
Der externe Vertrauensanwalt Dr. Passarge ist unter 040 / 4152 5172 sowie unter Passarge@pro-honore.de erreichbar.
Sonstige Hinweise:
In Erfüllung der Informationspflicht gemäß § 36 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes teilen die Elbkinder mit, dass sie an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne der vorgenannten Vorschrift derzeit nicht teilnehmen, da eine fachspezifische Streitbeilegungsstelle nicht existiert und eine gesetzliche Verpflichtung ihrerseits nicht vorgesehen ist.