Elterninformation in Leichter Sprache vom 03.02.2022
Teststrategie Kitas, Kinderkrankentage, Entschädigung, Kostenerstattung
Liebe Eltern,
es gibt viele neue Informationen zu unterschiedlichen Themen rund um die Kita und Corona.
1. Es gibt eine Corona-Infektion in der Kita
Was passiert, wenn es eine Corona-Infektion in der Kita gibt und man das Gesundheitsamt nicht erreicht?
Wenn das Gesundheitsamt nicht zu erreichen ist, entscheidet die Kita-Leitung.
Die Kita-Leitung kann entscheiden, dass eine Kita-Gruppe, mehrere Gruppen oder die ganze Kita zu machen müssen.
2. Neues zum Testen von Kita-Kindern
Bitte testen Sie alle Kita-Kinder ab 3 Jahren jede Woche 3 Mal.
Testen Sie die Kinder bitte zu Hause.
Testen Sie gerne auch Ihre jüngeren Krippen-Kinder und sich selbst.
Sie bekommen ab 21.02.2022 dafür Tests von der Kita. Fragen Sie die Kita gerne
3. Kinder-Krankentage
Es gibt viele Fragen zu Kinderkrankentagen und Entschädigungs-Zahlungen.
Bitte sprechen Sie dazu mit Ihrer Krankenkasse!
Die Krankenkassen verlangen manchmal eine Kita-Bescheinigung für das Kinder-Krankengeld.
Bitte sprechen Sie dann mit der Kita.
Zu den Kinder-Krankentagen gibt es Infoblatt der Stadt Hamburg. Das bekommen Sie in der Kita oder können es hier lesen.
Und es gibt Informationen dazu im Internet auf der Seite vom Bundes-Familien-Ministerium:
https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/corona-pandemie/kinderbetreuung-bei-schul-und-kitaschliessungen
3.1 Entschädigung nach § 56 IfSG
Zu den Entschädigungs-Ansprüchen nach § 56 IfSG finden Sie Infos auf der Internetseite der Stadt Hamburg:
https://www.hamburg.de/faq-corona-infektionsschutzgesetz/
4. Wichtige Informationen zum Kita-Gutschein und zur Kosten-Erstattung
Sie können Ihr Kind freiwillig zu Hause betreuen, wenn Sie Sorge vor einer Infektion haben.
Bitte denken Sie dann an diese wichtigen Regelungen:
- Sagen Sie der Kita, dass Sie Ihr Kind zu Hause betreuen. Dann darf das Kind bis zu 30 Tagen zu Hause bleiben. Der Kita-Gutschein läuft dann weiter.
Wenn Sie der Kita nicht Bescheid sagen, endet nach 10 Tagen die Kosten-Erstattung! - Wenn Ihr Kind krank ist oder ein hohes Ansteckungs-Risiko hat, kann der Kita-Gutschein 3 Monate weiterlaufen. Dafür braucht die Kita ein Attest vom Arzt.
- Sie können bis zum 31.03.2022 eine Kosten-Erstattung beantragen, wenn Sie Ihr Kind wegen der Ansteckungs-Gefahr zu Hause betreuen.
Die Kosten-Erstattung kann man für höchstens 3 Monate beantragen. - Wenn Ihr Kind für mindestens 1 Tag in die Kita geht, beginnen die Zählungen der Tage
(Fristen) neu. - Es gilt immer der aktuelle Kita-Gutschein.
Bitte denken Sie rechtzeitig an einen neuen Kita-Gutschein! - Bitte sprechen Sie mit der Kita, wenn Sie die Kita-Betreuung nicht nutzen wollen.
Es kann sonst für Sie sehr teuer werden.
Es sind leider sehr anstrengende Zeiten für alle.
Sie als Eltern sind oftmals sicher an Ihren Belastungsgrenzen.
Wir danken Ihnen für Ihren Einsatz, Ihre Geduld und für Ihr Verständnis!
Unsere Kitas versuchen, alles gut für die Kinder zu schaffen.
Gemeinsam können wir diese besonderen Herausforderungen am besten bewältigen.
Mit besten Grüßen
Ulrike Muß und Dr. Katja Nienaber
Geschäftsführung