Elterninformation vom 24.11.2021

Umsetzung der 3G-Regelung in unseren Kitas

Liebe Eltern,

wie Sie der Presse sicher bereits entnommen haben, gilt seit heute die 3G-Regelung unter anderem auch am Arbeitsplatz sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln. Mit diesem Schreiben möchten wir Sie gerne darüber informieren, wie wir die Regelungen in unseren Einrichtungen ab sofort umsetzen werden.

Gemeinsame Gespräche, wie z.B. Entwicklungsgespräche, Viereinhalbjährigengespräche, Beratungs- oder auch mögliche Konfliktgespräche und selbstverständlich auch die Eingewöhnung unterliegen der 3G-Regelung. Sie als Eltern müssen nachweisen, dass Sie genesen oder geimpft sind. Wenn dies nicht der Fall ist, müssen Sie uns eine gültige negative Testbescheinigung vorlegen.

Von dieser Regelung ausgenommen sind die Bring- oder Abholsituationen. Hier ist verpflichtend eine medizinische Maske zu tragen.

Bei allen darüber hinaus freiwilligen Veranstaltungen oder Feiern gilt ebenfalls die 3G-Regelung, auch auf dem Außengelände. Die jetzt geltende medizinische Maskenpflicht in den Innenräumen der Kitas bleibt für alle bestehen.

Wir danken Ihnen herzlich für Ihre Unterstützung und bleiben Sie gesund!

Mit freundlichen Grüßen

Ulrike Muß und Dr. Katja Nienaber

Geschäftsführung