Elterninformation in Leichter Sprache vom 16.12.2021

Masernschutz - Verlängerung der Nachweispflicht

Liebe Eltern,

das Infektions-Schutz-Gesetz hat sich geändert.

Auch die Frist zum Nachweis des Masern-Schutzes für Kinder hat sich geändert.

Der neue Termin gilt für alle Kinder, die schon in die Kita gehen.

Die Kita braucht bis zum 31.07.2022 einen Nachweis (Impfpass), dass Ihr Kind eine Masern-Impfung hat.

Wir wünschen Ihnen eine schöne und besinnliche Weihnachtszeit und bleiben Sie gesund!

Mit freundlichen Grüßen

Ulrike Muß und Dr. Katja Nienaber

Geschäftsführung