Elterninformation vom 02.02.2022

Teststrategie Kitas, Kinderkrankentage, Entschädigung, Kostenerstattung

Liebe Eltern,

aktuell sind die Infektionszahlen immer noch hoch. Gleichzeitig ist es der Stadt und auch uns Elbkindern ein großes Anliegen im Sinne der Kinder, trotzdem weiterhin in den Kitas ein gutes und soweit wie möglich verlässliches Bildungs-und Betreuungsangebot umzusetzen.

Die nachfolgenden Informationen sind aus dem Schreiben der Sozialbehörde übertragen und um einige wenige Hinweise von uns Elbkindern ergänzt.

Infektionsfall in der Einrichtung

Für den Fall der Nichterreichbarkeit des Gesundheitsamtes bei einem Infektionsgeschehen können die Kita-Leitungen in Absprache mit der Kita-Aufsicht der Sozialbehörde individuelle, sinnvolle erste Entscheidungen zu einer Schließung oder zu Teilschließungen der Einrichtung treffen. Die Erfahrungen der letzten Wochen zeigen, dass unsere Kita-Leitungen dies mit Augenmaß und großem Verantwortungsbewusstsein tun.

Anpassung der Teststrategie

Aufgrund der regelmäßigen Testungen der Kita-Kinder durch ihre Eltern können viele – ansonsten nicht festgestellte – Infektionen entdeckt werden. Das hilft, die Ausbreitung des Virus einzudämmen. Wir möchten Sie daher bitten, Ihre Kinder ab drei Jahren weiterhin regelmäßig drei Mal pro Woche morgens vor dem Kita-Besuch zu Hause zu testen.

Wenn Sie es möchten, können Sie sich selbst und auch Ihre Kinder unter drei Jahren anlassunabhängig testen. Unsere Kitas werden Ihnen hierfür, solange unser Vorrat reicht, voraussichtlich ab 21. Februar auf Anfrage wöchentlich bis zu 5 Tests je Familie (Krippenkind plus Eltern) zur Verfügung stellen.

Im Weiteren plant Hamburg auch die Kinder unter drei Jahren grundsätzlich in die bereits laufende Teststrategie einbeziehen, sobald die Antigen-Lolli-Tests beschafft sind und über Ihre Kita an Sie verteilt werden können. Dies bedeutet, dass dann alle Kita-Kinder von 0 Jahren bis Schuleintritt freiwillig von Ihnen 3 x wöchentlich zu Hause getestet werden sollten.

Kinderkrankentage / Entschädigung nach § 56 IfSG

Die Kinderkrankentage und die mögliche Entschädigungszahlung nach dem IfSG haben in den letzten Wochen viele Fragen aufgeworfen. Diesem Infoblatt entnehmen Sie bitte weiterführende Informationen.

Sie sollten dennoch in jedem Fall mit Ihrer eigenen Krankenkasse Rücksprache halten, um die Inanspruchnahme der Kinderkrankentage individuell abzuklären.

Darüber hinaus finden Sie weiterführende Informationen zu den Kinderkrankentagen hier auf der Internetseite des Bundesfamilienministeriums:

Die Krankenkassen können von Ihnen für die Beantragung des Kinderkrankengelds die Vorlage einer Bescheinigung der Kita verlangen. Bitte wenden Sie sich bei Bedarf hierfür an Ihre Kita.

Informationen zum Entschädigungsanspruch nach § 56 Absatz 1 a Infektionsschutzgesetz und dem digitalen Antragsverfahren erhalten Sie auch hier auf der Hamburg-Homepage.

Fortsetzung / Beendigung Kostenerstattung

Wenn Sie keinen Anspruch auf Kinderkrankengeld oder Entschädigung nach IfSG haben, können Sie bei Sorge vor einer Infektion Ihr Kind freiwillig zu Hause betreuen. Dies kann aber in Einzelfällen auch Auswirkungen auf Ihren Kita-Gutschein haben. Damit für Sie keine Nachteile entstehen beachten Sie daher bitte unbedingt folgende Regelungen:

  • Sofern Sie die Kita nicht über das Fernbleiben des Kindes informieren, endet die Kostenerstattung nach zehn Öffnungstagen.

  • Wenn Sie der Kita Bescheid geben, dass Ihr Kind vorübergehend die Kita nicht besucht, kann Ihr Kind bis zu 30 Tage der Kita fernbleiben, ohne dass der Kita-Gutschein endet.

  • Bis zu drei Monate kann der Kita-Gutschein weiterlaufen, wenn Ihr Kind krank ist oder ein er-höhtes Infektionsrisiko des Kindes vorliegt. Hierfür muss ein ärztliches Attest vorliegen.

  • Bis zum 31. März 2022 kann die Kostenerstattung bis zu drei Monate geltend gemacht wer-den, wenn Sie als Eltern entscheiden, wegen der aktuell erhöhten Infektionsgefahr Ihr Kind zuhause zu betreuen.

  • Sofern Ihr Kind mindestens einen Tag betreut wird, beginnen bei erneutem Fernbleiben die oben genannten Fristen von Neuem. Grundlage ist immer ein aktuell gültiger Kita-Gutschein. Bitte vergessen Sie daher nicht, den Folgeantrag rechtzeitig zu stellen!

  • Bitte wenden Sie sich direkt an Ihre Kita, wenn Sie die Betreuung im Regelbetrieb für Ihr Kind nicht nutzen möchten. Es können sonst hohe Kosten auf Sie zukommen.

Es sind sehr anstrengende und unübersichtliche Zeiten, die aktuell viel von uns allen viel abverlangen. Sie als Eltern sind oftmals sicher an Ihren Belastungsgrenzen. Wir danken Ihnen für Ihren Einsatz, Ihre Geduld und für Ihr Verständnis, insbesondere auch gegenüber unseren Fachkräften, die sich sehr bemühen, die schwierige Lage so gut es geht und im Sinne der Kinder zu meistern. Gemeinsam können wir diese besonderen Herausforderungen am besten bewältigen.

Mit besten Grüßen

Ulrike Muß und Dr. Katja Nienaber

Geschäftsführung