Elterninformation vom 06.01.2021, aktualisiert 14.01.21
Verlängerter und erweiterter Lockdown bis vorerst 31.01.2021
Liebe Eltern,
aufgrund der weiterhin sehr hohen Infektionszahlen und einer unklaren Corona-Datenlage nach den Feiertagen haben sich die Bundeskanzlerin und Ministerpräsident*innen der Länder auf eine Verlängerung des Lockdowns mit weiteren Einschränkungen entschieden. Am 25.01. wird darüber beraten, wie es ab Ende Januar weitergeht.
Eine sehr wesentliche Neuerung ist, dass sich nunmehr nur noch ein Haushalt mit einer weiteren Person treffen darf. Auch Kinder sind hiervon nicht mehr ausgenommen.
Ebenfalls neu ist, dass sich Personen bei einer 7-Tage-Inzidenz von mehr als 200 nur noch in einem Radius von max.15 km vom eigenen Wohnort entfernen dürfen. Mit Wohnort ist hier jeweils die Kommune oder, wie in Hamburg, die Stadt Hamburg gemeint. Ausnahmen sind nur mit triftigem Grund möglich. Ein Tagesausflug fällt nicht darunter.
Was ergibt sich somit für die Kitas und die Ganztagsbetreuung an Schulen?
Kitas:
- Da es auch im Rahmen der Kindertagesbetreuung zu Corona-Übertragungen kommen kann, sind die Kontakte in den Einrichtungen auf das absolute Minimum zu reduzieren und Sie werden dringend dazu aufgefordert, Ihre Kinder weiterhin und vorerst bis zum 31. Januar 2021 grundsätzlich zu Hause zu betreuen.
- Ab dem 11. und bis zum 31.01.2021 werden die Öffnungszeiten unserer Kitas von montags bis freitags auf die Zeit von 8:00 Uhr bis 15:00 Uhr begrenzt. Sofern Kinder nicht zuhause betreut werden können, steht das Betreuungsangebot in den genannten Zeiten allen Kindern zur Verfügung.
Wenn die Kitas aufgrund eines Personalengpasses diese Zeiten nicht sicherstellen können, kann es in Absprache mit der Behörde zu weiteren Einschränkungen kommen. Hierüber werden Sie dann von Ihrer Kita-Leitung informiert. - Für Kinder mit einem dringlichen sozialpädagogischen Förderbedarf und für Kinder, deren Eltern in der Daseinsvorsorge tätig oder für die Aufrechterhaltung der wichtigen Infrastrukturen bzw. Sicherheit notwendig sind, bieten die Kitas auch weiterhin die im Gutschein hinterlegten Betreuungsansprüche an, also vor 8 Uhr und nach 15 Uhr.
Dies gilt auch in besonders gelagerten individuellen Notfällen, die Sie bitte mit Ihrer Kita-Leitung besprechen.
Eine Übersicht über Beschäftigte in der Daseinsvorsorge bzw. Aufrechterhaltung wichtiger Infrastruktur finden Sie hier. - Aufgrund der eingeschränkten Betreuungsangebote werden für den Zeitraum vom 11. bis zum 31.01.2021 die Elternbeiträge erneut ausgesetzt.
Bitte behalten Sie trotzdem die Gültigkeit Ihres Kita-Gutscheins im Blick. Ist dieser abgelaufen, dann beantragen Sie fristgerecht den Folgeantrag, auch wenn Sie die Kita-Betreuung nicht nutzen!
Vor dem Hintergrund der eingeschränkten Regelbetreuung in Kitas möchten wir Sie noch auf folgende Möglichkeit einer privat organisierten Kindertagesbetreuung aufmerksam machen.
Als Ausnahme zu den strengen Kontaktbeschränkungen im Familien-, Freundes- oder Bekanntenkreis, die Kontakte auf nur eine haushaltsfremde Person beschränken, darf privat organisierte Kinderbetreuung in Kleingruppen stattfinden. Eine Höchstzahl an erwachsenen Betreuungspersonen oder betreuten Kindern ist dabei nicht explizit vorgegeben. Aber grundsätzlich sind alle aufgerufen, die körperlichen Kontakte zu anderen als den Angehörigen im eigenen Haushalt auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren und geeignete Hygienemaßnahmen einzuhalten. Um anderweitig entstehenden Betreuungsengpässen zu begegnen, ist unter Berücksichtigung insbesondere der Hygieneregeln die privat organisierte Kinderbetreuung in geringem Umfang, zum Beispiel im Rahmen der Nachbarschaftshilfe, erlaubt. Zusammenkünfte mit mehr als einer anderen haushaltsfremden Person zu anderen als Betreuungszwecken, etwa Geburtstagsfeiern, sind dagegen verboten.
Weitere Informationen zu den aktuellen Regelungen erhalten Sie unter www.hamburg.de/kita Die Informationen werden dort stetig aktualisiert.
Wie geht es in den Schulen und der Ganztagsbetreuung in GBS und GTS weiter?
Nach derzeitigen Sachstand (06.01.2021) gilt folgendes:
- Auch an Schulen sind Eltern gebeten, ihre Kinder zu Hause zu betreuen.
- Die Schulpräsenzpflicht ist weiterhin vorerst bis 31.01.2021 aufgehoben.
- Bis Ende Januar wird der Unterricht in Form von Distanzunterricht abgehalten.
- Das Unterrichtsangebot an Schulen selbst ist kein vollwertiger Unterricht nach Stundentafel, aber die Kinder werden in der Schule pädagogisch angeleitet, damit sie dort die gleichen Aufgaben bearbeiten können wie die anderen Schülerinnen und Schüler zu Hause im Distanzunterricht.
- Dementsprechend werden die Angebote für die Ganztagsbetreuung im GBS- und GTS-Bereich ebenso soweit wie möglich reduziert.
- Die Ganztagsschulen sind gebeten zu klären, welche Schülerinnen und Schüler Fernunterricht bzw. Präsenzunterricht sowie eine Nachmittagsbetreuung erhalten. Aus organisatorischen Gründen wird die Teilnahme wochenweise festgelegt.
Allen Verantwortlichen und somit auch uns ist bewusst, dass mit diesen Regelungen in Kitas und an Ganztagsschulen für Sie und Ihre Familie erhebliche Einschränkungen verbunden sind. Es ist aber dringend notwendig, gemeinsam und mit Umsicht alle Maßnahmen zu ergreifen, um die Ausbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen und einzugrenzen und gefährdete Menschen zu schützen.
Hier noch ein wichtiger Hinweis für Sie:
Zur Unterstützung der Eltern während der Pandemie haben die Bundesländer und die Bundeskanzlerin am 5. Januar beschlossen, dass das Kinderkrankengeld im Jahr 2021 für 10 zusätzliche Tage je Elternteil bzw. 20 zusätzliche Tage für Alleinerziehende gewährt werden wird. Der Anspruch soll auch für die Fälle gelten, in denen eine Betreuung aufgrund einer pandemiebedingten Kita- oder Gruppenschließung erforderlich wird.
Wir Elbkinder sind weiterhin für Sie und Ihre Fragen da und werden Sie in dieser schwierigen Zeit so gut es uns möglich ist auch unterstützen. Gute Anregungen für zuhause wie auch Antworten auf pädagogische Fragen finden Sie darüber hinaus weiterhin hier auf unserer Homepage. Bleiben Sie gesund!
Mit den besten Grüßen
Ulrike Muß und Dr. Katja Nienaber
Geschäftsführung