Aktualisierte Elterninformation vom 05.03.2021

Aktuelles zum weiteren Kita-Betrieb

Liebe Eltern.

wir gehen derzeit davon aus, dass es am 15.03. zu weiteren Kita-Öffnungen kommt. Diese Meldung wurde jedoch noch nicht offiziell bestätigt. Sobald uns konkrete Informationen vorliegen, werden wir Sie umgehend entsprechend informieren.

In der nächsten Woche, d.h. vom 08. bis 12.03.2021, bleibt es bei der erweiterten Notbetreuung.

Hier noch einmal die für Sie wichtigen Informationen zur erweiterten Notbetreuung:

Das Angebot richtet sich an Kinder

  1. mit einem dringenden sozialpädagogischen Förderbedarf,
  2. deren Eltern Tätigkeiten ausüben, die für die Daseinsvorsorge bedeutsam oder für die Aufrechterhaltung der wichtigen Infrastrukturen oder der Sicherheit notwendig sind,
  3. die aus familiären Gründen oder aufgrund besonders gelagerter individueller Notfälle auf eine Betreuung angewiesen sind,
  4. deren Eltern alleinerziehend sind.

Die Betreuung nach 3 und 4 wird für mindestens 20 Stunden in der Woche angeboten.

Wir bitten Sie jedoch nochmals eindringlich, diese Betreuung nur in Anspruch zu nehmen, wenn Sie absolut darauf angewiesen sind!

Selbstverständlich entfällt seit dem 11.01.2021 und bis auf Weiteres die Elternbeitragspflicht.

Aufgrund der für Sie sehr schwierigen Lage stehen den Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung und hier jedem Elternteil pro Kind zusätzliche 10 Kinderkrankentage, d.h. bei Alleinerziehenden zusätzlich 20 Kinderkrankheitstage zur Verfügung. Wie Sie diese in Anspruch nehmen können, erfahren Sie im Internet unter Entlastung für berufstätige Eltern.: https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/kinderkrankengeld-1836090

Und hier finden Sie das erforderliche Formular (bitte vorab ausfüllen und danach bei der Kita einreichen):

https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/kinderbetreuung-bei-schul--und-kitaschliessungen/164594

Vor dem Hintergrund der sehr eingeschränkten Betreuungsmöglichkeiten, möchten wir Sie noch auf die Möglichkeit einer privat organisierten Kindertagesbetreuung aufmerksam machen.

Als Ausnahme zu den strengen Kontaktbeschränkungen im Familien-​, Freundes- oder Bekanntenkreis, die Kontakte auf nur eine haushaltsfremde Person beschränken, darf privat organisierte Kinderbetreuung in Kleingruppen stattfinden. Grundsätzlich sind aber auch hier alle aufgerufen, die körperlichen Kontakte zu anderen auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren und geeignete Hygienemaßnahmen einzuhalten. Präzise Informationen und Hinweise hierzu finden Sie unter www.hamburg.de/kita

Noch ein sehr wichtiger Hinweis: Bitte stellen Sie Ihren Kita-Gutschein-Folgeantrag fristgerecht, wenn Sie weiterhin eine Betreuung benötigen! Dies gilt auch während der erweiterten Notbetreuung und auch wenn Ihr Kind aktuell die Kita nicht besucht. Nur so ist sichergestellt, dass der Kita-Platz für Ihr Kind weiterhin zur Verfügung steht und der Großteil der Betreuungskosten von der Stadt übernommen wird.

Wir Elbkinder sind weiterhin für Sie und Ihre Kinder da. Auf unserer Webseite finden Sie Tipps und Rat für zuhause. Auch bleiben unsere Kitas mit Ihnen im Kontakt und beantworten gerne Ihre Fragen.

Mit besten Grüßen

Ulrike Muß und Dr. Katja Nienaber

Geschäftsführung