Elterninformation vom 16.12.2021

Masernschutz - Verlängerung der Nachweispflicht

Liebe Eltern,

im Zuge der Änderung des Infektionsschutzgesetzes hat sich auch die Frist zum Nachweis des Masern-Schutzes für Kinder geändert, die bereits in unseren Einrichtungen betreut werden. Die neue Frist zur Vorlage eines entsprechenden Nachweises ist nun der 31.07.2022.

Wir wünschen Ihnen eine schöne und besinnliche Weihnachtszeit und bleiben Sie gesund!

Mit freundlichen Grüßen

Ulrike Muß und Dr. Katja Nienaber

Geschäftsführung