Gewerkschaftsaufruf zum Warnstreik im Hauswirtschaftsbereich am 28.08.2020

Keine spürbaren Einschränkungen in den Kitas für Kinder und Eltern

Pressemitteilung vom 26.08.2020
Die Gewerkschaft ver.di hat für Freitag, den 28.08.2020 die Beschäftigten der Elbkinder Kitas Servicegesellschaft (EKSG) zu einem Warnstreik in den Kitas aufgerufen. Die Angestellten der EKSG, einem Tochterunternehmen der Elbkinder, sind in den Kitas für Küche und Reinigung zuständig.
Tatsächlich werden Kinder und Eltern sehr wenig vom Warnstreik in unserem Tochterunternehmen Elbkinder Kita Servicegesellschaft (EKSG) spüren, da die meisten unserer Kitas in gewohnter Weise arbeiten, d.h. die Kinder mit frisch gekochtem Essen versorgen. Auch wird in unseren Kitas in der bewährten Weise für die Reinigung gesorgt, die ja in der Corona-Krise noch intensiver erfolgt.
In den wenigen Kitas, in denen die Streikbeteiligung höher ist, wird die Essensversorgung durch Caterer und die Reinigung durch externe Firmen sichergestellt.
Derzeit beträgt der Einstiegsstundenlohn für Hausarbeitskräfte in Küche und Reinigung bei den Elbkindern 11,25 €. Je nach Dauer der Betriebszugehörigkeit steigt er für diesen Personenkreis auf 11,67 €.
ver.di hat zu Beginn der Tarifverhandlungen 10 % mehr Lohn für ein Jahr gefordert und verlangt ab Mai 2020 nun 12 € Mindestlohn. Und dies, obwohl die Gewerkschaft 2018 mitunterzeichnet hatte, dass der erhöhte Mindestlohn im Mai 2021 kommen soll. Die Elbkinder fragen sich, warum solche Vereinbarungen plötzlich nicht mehr gelten sollen.
Die Forderungen von ver.di sind wirtschaftlich für das Unternehmen Elbkinder nicht umsetzbar – erst recht nicht vor dem Hintergrund der Corona-Krise. Kurzarbeit war für die Kitas der Elbkinder, anders als für viele Unternehmen dieser Stadt, nicht an einem einzigen Tag angeordnet. Während der Notbetreuung wurden viele Hauswirtschaftskräfte nicht zum Dienst eingeteilt, bei vollem Lohnausgleich. Auch deshalb erscheint dem Unternehmen Elbkinder die Forderung der Gewerkschaft unangemessen.
Die Elbkinder stehen weiterhin zu ihrer Zusage, ab Mai 2021 den Mindestlohn für alle Vergütungsgruppen auf 12 € anzuheben. Konkret machte die Arbeitgeberseite am letzten Verhandlungstag am 21.8.20 folgendes Angebot für die Schritte zum Mindestlohn:
Ab dem 1.9.20: 3,4 % mehr Gehalt für alle Mitarbeitenden der EKSG. Die untere Vergütungsgruppe der Hausarbeiterinnen sollte eine weitere Erhöhung von 3,15 % ab dem 1.5.21 erhalten, um den Mindestlohn von 12 € zu erreichen. Für alle anderen würde der Lohn schrittweise bis 1.1.22 um 3,15 % angehoben.
Auch dieses Angebot fand leider nicht die Zustimmung der Gewerkschaft ver.di, die aber weiterhin Verhandlungsbereitschaft signalisierte.
Die Geschäftsführung der Elbkinder